Schulte, Johan Das Bürgerrecht wurde ihm am Freitag nach Johan Babtist des Jahres 1541 zuerkannt, nachdem seine Bürgen Hinrick Houwmest und Johan Lange sich für ihn eingesetzt hatten. Seinerseits bürgte er am Donnerstag nach Johannes Babtist 1546 zusammen mit Albert van Swolle für den Neubürger Johann Gruter, und 1552 nach Johannes gemeinsam mit Hinrick Haße für Carsten Meyger. ad P.8.A.19.a.3.-