de Sweringhe, Rodolphus Ratmann, nur einmal urkundlich am 1.11.1335 bei der Bezeugung der Aussage von 13 Bürgern über ein Gelände vor der Stadt zwischen Waller Wied und Ziegelhaus, Weser und Graben, das der Stadt gehöre und ihr niemals entfremdet werden dürfe. BU.