iuxta aquam, Albertus Sohn des Rolandus, Bremer Bürger, wird im Jahr 1219 in Erzbischof Gerhards I. Zusammenfassung über den Prozeß des Anscharikapitels gegen den Bürger Roland um den Besitz einer halben Hufe erwähnt und mit Vater und Brüdern gebannt. Am 22.10.1234 folgt Anweisung an die Pfarrer, den Bann, der anscheinend geruht hatte, erneut zu verkünden, da die Familie sich erneut in Besitz des Grundstücks gesetzt hatte, sowie eine Verkündung eines Schiedsgerichtsurteils, das zu Ungunsten der Familie ausfiel. BU.