Brockman, Hinrich 3 Henriche ! Am 5.Februar 1601 erhielt Henrich B. civis fil. pater Herman sein Bürgerrecht nebst Bewaffnung mit langer Buse und Seitgewehr. Am 12.März 1601 wurde Henrich B. civis filius pater Berendt zum Bürgereid zugelassen, wegen seiner Unvermögenheit hett er keine Wehr dragen künnen. Am 17.December 1635 ist Hinrich B. eines Bürgers Berendt Sohn mit Muskete und Seitgewehr versehen (nach Abstattung seines Bürgereides).P.8.A.19.a.3.-