Da er an 1. Stelle des Verzeichnisses im Amtsbuch der Pelzer steht, wird er der Altmeister des Jahres 1606 gewesen sein. VA 17, 280. 1612, 1617 und 1624 ist er ebenfalls urkundlich.- Zu Johanni 1588 erwarb er als Zugewanderter das Bürgerrecht, wobei Johan Kummerkamp und Hinrich Vaget für ihn bürgten. ad P.8.A.19.a.3.-