Hausbesitzer in der Langenstraße, am 7.4.1351 als Nachbar zweier Anlieger urkundlich, als diese wegen gemeinsamer Mauer und gemeinsamen Regenwasserablaufs einen Vertrag scshliessen. BU.- Er ist am 30.4.1323 unter den "viris discretis", mithin wohl Ratmann, vor denen die Familie von Walle ein Grundstück verkauft, und solches in Arsten aufläßt. LB.