Gehilfe im Dienst der St. Annen-Bruderschaft zu St.Martini von 1567 bis 1579 gegen ein Jahrgeld von 1 mc 7 gr, der die Rentenschuldner mahnen mußte, und das vermutlich neben seiner Arbeit bei einem der Kaufleute erledigte. Jb 38.- Hat empfangene Kessel versteuert gemäß Akzise-Buch Seite 357. SA 1546, 24.