de Borcken, Johannes Bremer Bürger, aber "dominus" betitelt im Vertrag der Stadt mit Stadt Norden und dem Emsgau über Wahrung des Friedens und Sicherung des Verkehrs Criminalstrafen und Verfolgung von Schuldnern, der am 21.4.1255 abgeschlossen wurde. Am 29.11.1257 führt ihn die Ratsurkunde für das Deutsche Haus ausdrücklich als Sohn des Heinrich auf. Bereits am 17.12.1240 diente er als Zeuge, als der Graf von Otto v. Oldenburg dem Deutschen Haus Bremen für 4 mc das Gericht über Ländereien in Grolland verpfändete. BU.