van Borcken, Johan Bürger im Martini-Viertel, war 1492 im Besitz einer Handmühle, deren Gebrauch jedoch nur in Notzeiten vom Rat erlaubt wurde. VA 4, 165.- Er ernannte am 23.5.1508 den Nicolaus Schulte und Werner Scharnebouw zu seinen Bevollmächtigten in seinem Prozeß gegen Konrad Scharhar wegen seiner Erbgüter zur Dunge. SR II, 263.- Leistete 1503 eine Währschaft, und verkaufte 1529 an Joh. Daneke ein Haus in St.Stephani im Osten von Eler Hanenkamp. LB.- Hatte 1 Hof vor dem Ostertor nahe der Windmühle, welche das Paulskloster mit Erlaubnis des Rats dort erbaut hatte; als nun der Volkshaufe im Jahr 1523 auszog, die Ländereien des Klosters zu plündern, die Bäume der Gärten umzuhauen, wurde auch Borkens Hof mit demoliert. Jb 47.