Brunß(en), Johann 3 Johan ! Von der Clißen (?) zugewandert, erwarb am 12. Nov. 1618 das Bürgerrecht und empfing lange Busse u. Seitgewehr; seine Bürgen waren Johan Hartke und Gertt Wischhusen.- Ihn bezeichnete 1645 das Heuerschillingverzeichnis des Stephani-Kirchspiels als Fischerknecht, es schätzte ihn zu 6 Raten je 18 gr.- Er gehörte zu Johann Meyers Rotte in des Arendt von Horn Aufgebotscompanie. Am 23. März 1615 begehrte Johan Bruns, civis filius, pater Berendt, sein Bürgerrecht und wurde nach Abstattung seines Eides mit einem langen Rohr und Seitgewehr versehen.- Der letzte Gleichnamige vor 1650 wurde im Jahre 1644 eingebürgert. siehe Bürgerbuch-Kladde Abtg. V, P.8.A.19.a.3.-