Harpstede, Arndt Tätigte einen Mehl-Ankauf, für den er im Buch der Akzise zu steuern hatte, siehe Seite 118. SA 1570, 61. - Am Freitag nach Johannes Babtist 1533 hat er zusammen mit Johan Bolte die Bürgschaft übernommen für Arnd Meyger und dessen Ehefrau Wubke. ad P.8.A.19.a.3. - Er selbst erhielt erst im Jahr 1535 am Freitag nach Heilige drei Könige sein Bürgerrecht, seine Bürgen waren Didrick Stuerman und Claus Hanow. ad P.8.A.19.a.3. - Am Freitag nach Hl. 3 Könige 1571 bürgte er gemeinsam mit Carsten Hilleman für den Neubürger Hinrick van Sulinge.