Heythman, Gerd Heetman Er übernahm im Jahr 1481 die Währschaft für ein verkauftes Gebude. LB.- Am Freitag nach Johannis 1468 erwarb er das Bürgerrecht, es bürgte Hinrik Hilmer; Alke, seine Ehefrau, wurde am Freitag n. Dreikönigstag Bürgerin im Jahr 1483, es bürgte eius maritus. ad P.8.A.19.a.3.- Gerd übernahm am Freitag nach St. Johannis die Bürgschaft für den Neubürger Johan Moller.- Der jüngere Gleichnamige erwarb am Freitag nach Johannes Babtist 1532 das Bürgerrecht, es bürgten Hinrick Heitman und Johan Melle. Seinerseits hat er 1541 am Freitag nach Johan Babtist zusammen mit Borchert Lampe für den Neubürger Johan Lampe, sowie am selben Tag gemeinsam mit Johann Struve für Johan Reyneken gebürgt. ad P.8.A.19.a.3.-