Er wurde am Freitag nach Heiligen 3 Könige des Jahres 1579 in Bremen zum Bürgereid zugelassen,als Arent Tyle und Lüder Langes für ihn die Bürschaft leisteten.Seinerseits übernahmen er und Woler Kopman am Freitag nach Johannes Babtist 1593 die Bürgschaft für den Neubürger Daniel van der Horst.ad P.8.19.a.3.-