Goosman, Herman Vorsteher des Knochenhaueramtes, da er 1523 an der 2.Stelle Unterzeichner des Beschwerdeschreibens an den Rat über die Erhebungen von Zoll durch erzbischöfliche Amtsleute beim Vorbeitreiben der Ochsen und Schafe war. Jb 35.- Er ließ sich am Freitag nach Heilige drei Könige des Jahres 1558 als Neubürger einschreiben, die Bürgschaft für ihn übernahmen Herman Ebeler und Gert Heßling. ad P.8.A.19.a.3.- Am Freitag nach Joh. Babt. 1582 bürgte er zusammen mit Gotke Uchteman für den Neubürger Johan Bate, am Freitag nach Heil. 3 Könige 1586 gemeinsam mit Didrick Bolte für Hinrick Heitman, und 1588 nach 3 Könige mit Lambert Blanke für den Neubürger Johan Schmitt.-