Goldenstede, Harmen Mitglied des Amtes der Schuhmacher um 1597. VA 17, 420. - Er und Reinike Goldenstedewurden mit dem Vermerk: "civis filii" am Dreikönigstag 1594 ohne Vorbürgen zur Leistung des Bürgereides zugelassen. ad P.8.A.19.a.3.-