Grougestein, Berndt Als Bezieher von Kesseln beglich er am 23.Aug. die Akzisegebühren. SA 1539, 113. - Das Bremer Bürgerrecht hat er wohl nicht besessen, denn er ist weder unter den Neubürgern noch ihren Bürgen zu finden. In fraglicher Zeit vermerkte lediglich das Bürgerbuch am Freitag nach Johannes Babtist 1532 einen Albert Grougesten als fideius-sor. ad P.8.A.19.a.3.-