de Gropelinghe, Arnoldus Als Bremer Bürger ist er 1283 Zeuge in einer Urkunde der Ritter Friedrich und Lippold Monic, und im folgenden Jahr als Ratmann in einer erzbischöflichen Urkunde. Am 14.1.1285 nennt ihn eine Besitzübertragung des Rats zusammen mit seinem Verwandten Conrad, am 6.7.1289 wieder eine erzbischöfliche Verlautbarung, ebenso eine vom Jahre 1291, und zuletzt am 1.5.1294 eine Überlassung von Besitz durch den Grafen von Hoya an St. Willehadi. Der gleichnamige, am 18.3.1321 mit seinem Bruder Gotfrid, Chorherrn von St.Ansgarii, an ihre Schwester Gertrud, Witwe des Heinrich von Lunne für 17 mc 1/3 Landes in Oslebshausen verkaufende Arnoldus de Gropelinge dürfte wohl ein Sohn des älteren Arnold sein. BU. Beide errichteten ihrem im Jahr 1404 von Angehörigen der Geschlechter ermordeten Vater das Grabmal in St.Anscharii. Jb.28.