Groning, Johan Ihm wurde im Jahr 1548 am Freitag nach Heilige 3 Könige das Bürgerrecht verliehen, sein einziger Bürge hieß Johan Terhorst. Selbst verbürgte er sich zuerst 1559 nach Dreikönigstag gelegentlich Einbürgerung seiner Ehefrau Cathrine, dann 1564 am Freitag nach Johannes Babtist gemeinsam mit Gert Hardtmann für Lüder Tieß, 1567 nach 3 Könige für Alke Forstenberg, Ehefrau des Cort, und 1569 nach Johannes zusammen mit Didrick Wittepenning für Claus van Arden. ad P.8.A.19.a.3.-