Boning, Hilwardt Gelegentlich Erwerb von Mehl und Leistung der zugehörigen Gebühr vermerkt ihn das Akzisebuch auf Seite 38. SA 1570,32. Er war seit Freitag nach Johannes Babtist des Jahres 1558 im Besitz des Bürgerrechtes, Deter Böning und Hinrick Wolders hatten für ihn gebürgt. ad P.8.A.10.a.3. Am Freitag nach Hl. 3 Könige 1578 übernahmen er und Jacob Holleman die Bürgschaft für Neubürger Johan Rode.