Grevingh, Hinrich 3 Hinrich ! Als Sohn des Bürgers Luder G. wurde er am 18 Jan 1600 eingebürgert, erhielt eine Hellebarde und Seitenwehr.- Das Heuerschillingverzeichnis des Kirchspiels St.Anschari bezeichnete ihn im Jahr 1645 als Bootsmann, es veranlagte ihn zu 6 Raten von nur 18 gr Steuer für Unterkunft.- Er gehörte zu Hermann Alers Rotte in Hinrich Surbicks Aufgebotscompagnie. Ein etwas älterer Gleichnamiger wurde im Jahre 1589 nach Dreikönigstag mit dem Bürgerrecht beliehen, als Bürgen traten Jacob Ekhoff u. Wilken Koster dabei in Erscheinung. ad P.8.A.19.a.3.- Der nächst Jüngere erwarb das Bürgerrecht 1649, siehe Kladde Seite 90.-