Gunter, Wilken 2 Wilken-Willem Als Zuwanderer erstrebte er den Besitz des Bürgerrechts und wurde am Freitag nach Heilige 3 Könige im Jahr 1587 als Bürger eingeschrieben und vereidigt, wobei Johan Linthorn und Caspar Krafft die Bürgschaft übernahmen. Seinerseits bürgte er nach Dreikönigstag 1593 gemeinsam mit Hinrick Bremer für den Neubürger Bastian Kruse. ad P.8.A.19.a.3.- Der jüngere Gleichnamige hat im Jahr 1608 das Bürgerrecht erhalten, siehe Kladde Seite 194.-