Duker, Johan Am Freitag nach Johannes Babtist 1532 hatte er beim Nachholen vieler hinausgeschobener Bürgerrechtserwerbungen - vermutlich wegen der damit verbundenen hohen Gebührenzahlung - Bürgschaft für einen Neubürger zu leisten. ad P.8.A.19.a.3.- Als Empfänger einer Ladung Osemund, schmiedbaren Eisens, entrichtete er die Gebühr dafür gemäß Acciseverzeichnis Seite 186. SA 1546, 66.- Er war gleichfalls 1532 nach Johan Babtist Bürger geworden, es bürgten Engelbert Kuste und Cordt Meyger für ihn.-