Duesing, Hinrich 2 Hinrich? Er schwor im Jahre 1643 den Bürgereid und steht im Heuerschillingverzeichnis 2 Jahre danach als Brauer mit einer Veranlagung zu 6 Raten von je 1 Rtlr 36 gr Steuer für sein Haus im Kirchspiel St. Stephani.- Er gehörte zu Hermann Mullers Rotte von Lüder Jebelmans Aufgebotscompagnie. Am 15.11.1649 hat der Rat dem Heinrich Duesing das Bürgerrecht auf 3 Jahre von dato an prolongiert, weil er mit Frau und Kindern nach Harpstedt sich begeben und seine Nahrung dohselbst zu verbessern sich entschlossen. P.8.A.19.a.3.-