de Bucken, Cristianus Bekanntmachung des Rats am 15.6.1320 über eine am 26.5.1320 Urkunde der Stadt Brügge besagt, daß der Bremische Bürger Christian von Bücken von der Anklage, schiffbrüchiges Gut Lübischer Kaufmannen in Holland aufgekauft zu haben, frei gesprochen sei, und am 28.9.1320 erklären Bürgermeister u. Schöffen von Brügge ähnlich, und daß er der Haft ledig sei. In weiterer Urkunde dieses Jahres ersucht der Rat die Lübecker, zu veranlassen, daß die dortigen Kaufleute, welche den Bremer Bürger Christian von Bücken ohne Grund in Brügge mit peinlicher Klage angegriffen haben, demselben Schadenersatz leisten. BU.