Bökeman, Hinrick Buckeman Bürger und Hauseigentümer mit 9 mc Hauptstuhl Belastung, hatte mit seinen Schwestern nach dem Tod der Eltern vertraglich vereinbart, daß keine weiteren Lasten aufgenommen werden sollen. Als er es dennoch tat, klagten seine Schwestern, er wurde verurteilt, dem Kämmerer die eingelöste u. zerschnittene Handfeste über die Mehrbelastung vorzulegen. Jb.- Er erwarb das Bürgerrecht 1546 am Freitag nach Johannes Babtist mit Bürgschaft von Reinke Buckeman; für seine am gleichen Tage eingebürgerte Ehefrau Wummeke bürgte Hinrick Meyger. ad P.8.A.19.a.3.- Im Jahr 1576 war er einer der Empfänger von 15 gr für ein paar Schuhe, die ihm der Vorsteher der St.Annen-Bruderschaft zu St.Martini auszahlte. Jb. 38.- 1570 noch war er bei Erhandlung eines Postens Mehl auf Seite 102 des Akzisebuches namhaft. SA S. 40.-