Vidue, Johannes Als Johannes filius Vidue findet er sich am 1.3.1261 in der Ratsurkunde über den Vertrag mit Graf Johann v. Oldenburg, als Johannes Vidue am 3.3.1285 an letzter Stelle der Ratsmitglieder. Er hat vom Grundstück, das er bewohnt, 5 Denare an Königzins jährlich zu steuern, wie aus der Urkunde vom 10.3.1291 hervorgeht. Als Schwiegersohn des Rodolfus de Nienborch sagt er am 26.5.1301 vor dem Rat aus, daß er an den von ersterem dem Deutschorden verkauften Ländereien in Neuenland und Ledense keine Anrechte habe. Ein Sohn von ihm, Henricus wird als Vicarius chori Bremensis am 31.10.1302 bezeichnet. BU.