van Vehrden, Johan 2 de Verden Er erhielt im Jahre 1570 das Bürgerrecht.- Mit Warekauf ist er z.B. im erstes Halbjahr 1586 im Accise-Register auf Seite 42 erwähnt, als er zugleich mit seinem Verwandten Hinrick für erworbene Ware die entsprechende Abgabe entrichtete. Aus dem Einbürgerungseintrag vom Freitag nach Hl 3 Könige geht nur hervor, daß er Bürgerkind war, sodaß keine Bürgen benötigt wurden. ad P.8.A.19.a.3.- Nach Tod des Eltermannes Johan Alers heiratete er dessen Witwe, die Alleinerbin wurde mit Ausnahme von 800 mc, von denen sie nur Nießbrauch hatte. Die Domina von Kloster Lilienthal klagte daher am 18.12.1595 den Betrag von 50 mc aus den Alers´schen Testament mit Erfolg ein, die Alers´schen Erben klagten am 30.5.1608 noch durch den Anwalt Hinrick Brandes gegen ihn bezw. Gotfrid Wenke, seinen Rechtsbeistand. Qq.4.a.2.- Ein gleichnamiger jüngerer wurde 1601 Bremer Bürger.