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Name: Vendt
Vorname: Jochim
Text: Vendt, Jochim Ihm wurde das Bremer Bürgerrecht am Freitag nach Johannes Babtist des Jahres 1586 zuerkannt, da Herman Schulenborch und Bartolt Haseldt (-ss-?) als Bürgen für ihn eintraten. Seinerseits hat er am Freitag nach Heil.3 Könige 1587 zusammen mit Henning Kuleman die Bürgschaft übernommen, als an Hinrick Schluter das Bürgerrecht verliehen wurde. ad P.8.A.19.a.3.-