Fehneman, Claus Weber, jenseits der Weserbrücke wohnhaft, nur mit 1 Stuhl zu arbeiten berechtig, aber 1623 kam durch Vermittlung des Gohgrefe ein Ausnahmevertrag mit den Amtsmeistern zu-stande. VA 9, 162. - Von Arsten bürtig, erwarb er im Jahr 1639 das Bürgerrecht und empfing Muskete und Seitgewehr, seine Bürgen hießen Johan Schröder und Hinrich Weren-berg. - Am 20.Januar 1642 waren er und Henrich Ließeman die Bürgen beim Erwerb des Bürgerrechtes durch Casper Knabe, von Höckstett in der Graffschafft Manßfeld bürtig. P.8.A.19.a.3.-