Vorwarck, Harmen Sohn des Weißbäckers Adolff, erhielt am 15.3.1647 das Bürgerrecht, und wurde 1648 in das Amt der Weißbäcker neu aufgenommen. SNW 1938/39.- Zur Eingliederung in das Bürgeraufgebot empfing er eine Muskete und Seitenwaffe.