Bockholt, Claus v. Buckoldt Seine Einbürgerung scheint nicht im Bürgerbuch vermerkt, aber er übernahm im Jahre 1559 am Freitag nach Heilige drei Könige zusammen mit Gert Schult die Bürgschaft für den Neubürger Claus Lude, sowie am gleichen Jahrestag 1566 mit Johan van Bummelen die Bürgschaftsleistung für Fredrick Lüdersen. ad P.8.A19.a.3.-