Folkens, Gerdt Er ist am Freitag nach Heilige drei Könige 1586 zur Eidesleistung zugelassen und eingebürgert, als Herman Walleman und Sylvester Folkens Bürgschaft für ihn leisteten. Seinerseits bürgte er im Jahre 1595 gemeinsam mit Christoffer Bake, als dem Lüder Lürsen das Bürgerrecht verliehen wurde. ad P.8.A.19.a.3.-