Friso, Hermannus Bremer Bürger, im August 1270 als Zeuge zugegen bei des Erzbischofs Hildebold Verleihung von Bremischen Stadtrecht und Zollfreiheit an die Stadt Wildeshausen. Am 1.5.1294 ist er in der Urkunde des Grafen Gerhard von Hoya als Sohn des älteren Gottschalk und Bruder des jüngeren bezeichnet. Ratmann und Zeuge am 2.5.1302, am 8.7.1302, steht sein Name und der seiner Frau Metteke im Jahr 1304 unter den Vertriebenen. Söhne: Hermannus und Johannes. BU. |