Bode,Meinert Ihm wurde im Jahr 1576 das bremische Bürgerrecht verliehen am Freitag nach Hl.3 Könige,er hatte dabei keine Bürgen namhaft zu machen,da er ein Bürgerkind war,und schwor nur den Eid.1593 am Freitag nach Johannes Babtist übernahmen er und Ameling Grothusn die Bürgschaft für Neubürger Johan van Essen.ad P.8.A.19.a.3.-