Moller, Costen 2 Carsten! Er wurde am Freitag nach Johannes Babtist 1533 als Neubürger aufgenommen und leistete den Eid in Gegenwart seiner Bürgen Herman Stechman und Johan Moller. Carsten erwarb am Freitag nach Dreikönige 1553 sein Bürgerrecht, die Bürgschaft übernahmen für ihn Hinrick Lange und Gert Middelstorp. Am Freitag nach Hl. 3 Könige 1560 bürgte er zusammen mit Arnt Bode für Carsten Hermans. ad P.8.A.19.a.3.- Am Freitag nach Johannes Babtist 1578 bürgte er zusammen mit Jost Kanngeter für Carsten Muller.-