van Minden, Dirick Bürger, erscheint am 10.3.1558 als Bevollmächtigter von Hinrick Bruggemans nachgelassenen Erben vor dem Rat mit Klage gegen Ratsherrn Joh. Esich, der von Albert Kreyge die andere Hälfte seines Wohnhauses dazugekauft hatte, in welche die Erben wegen einer Schuld des Kreyge zu Kistenpfandesrecht eingewiesen werden wollten. Jb. Im Jahr 1574 wurde er zwecks Eintreibung von rückständigen Rentenschulden für die St.Annen-Brüderschaft zu St. Martini tätig. Jb 38.- Der Rat transsumiert am 15. April 1574 ein von Dirik vorgebrachtes Vidimus wegen Erbteilung. S II, 416.- Am 10.11.1562 und 14.11.1562 war er bevollmächtigt, vor dem Niedergericht klagende Mandanten zu vertreten. Qq.E.9.b.1. Seiten 5 und 7.- Am 16.1.1563 vertrat er die Grauen Mönche vor dem Niedergericht gegen Lubbert Herde. Qq.E.9.b.1. Seite 57 und Seite 72 das St.Remberti Gasthaus gegen Albert Plate.- 1558, 1559 und 1565 bürgte er für Neubürger ad P.8.A.19.a.3.-