Bremer Seeschiffsregister 1824 - 1868

Das Bremer Seeschiffsregister, nachfolgend durchweg SSR genannt, wurde mit der Obrigkeitlichen Verordnung Nr. 22 vom 6.10.1823 angeordnet und ab dem 7.2.1824 bis zum Beitritt Bremens zum Norddeutschen Bund 1868 geführt. Die Verordnung wurde in der Sammlung der Verordnungen und Proclame des Senats der freien Hansestadt Bremen im Jahre 1823 auf den Seiten 46 bis 55 veröffentlicht als Verordnung wegen der unter Bremer Flagge fahrenden Seeschiffe. Darin wurde die besondere Obrigkeitliche Aufsicht über alle unter hiesiger Flagge fahrenden Seeschiffe einer Commission des Senats übertragen. 
Schiffe, die nach 1868 in Bremen registriert wurden, sind in der vorliegenden Arbeit nicht erfasst.

Lesen Sie hier den vollständigen Begleittext von Wolfgang Walter