Für dieses Verzeichnis ist eine Abschrift (Original verschollen) der Heiraten von 1715 – 1735 ausgewertet worden. Für die Zeit von 1774 - 1802 (mit Lücken) existiert eine Zweitschrift (Kirchennebenbuch), deren Auswertung ebenfalls in dieses Verzeichnis eingegangen ist.
Nur wenige Ehen wurden im Bremer Dom geschlossen, weil dies nur einem eingeschränkten Personenkreis erlaubt war. Die Begründung hierfür ergibt sich aus einem Auszug des Aufsatzes „Geschichte der Kirchenbücher“ von Karl Schulz in „Blätter der MAUS“, Heft 11.