Die Liste umfasst die Jahre 1592 bis 1621, also einen Zeitraum von 39 Jahren. Zum Ende des 16. Jahrhunderts drohte der Krieg der Spanier um die Niederlande auch nach Norddeutschland hereinzubrechen, bis es 1605 zu einem Waffenstillstand zwischen Spanien und den niederländischen Generalstaaten kam. Gleichzeitig gab es aber auch anhaltende Streitigkeiten zwischen der Stadt Bremen und dem Herzogtum Oldenburg um die Hoheit auf der Weser. Die Oldenburger Grafen duldeten dabei wohlwollend Freibeuter in der Wesermündung, so dass Bremen zum Schutz seiner Handelsschiffe zeitweilig Kriegsschiffe einsetzen musste. Diese konnten den bremischen Handelsseglern im Konvoy jedoch nur bis zur Außenweser Schutz bieten, auch wenn sich die Stadt Bremen auf der Basis des Hansischen Seerechts als neutral erklärte. Wurde ein Schiff dann aufgebracht, so konnte der Schiffer anhand seines Seepasses die Neutralität nachweisen. 1615 trat Bremen, neben anderen norddeutschen Städten, dann einem Bündnis mit den Generalstaaten bei. Man hatte sich auf einen freien Handel in Nord- und Ostsee sowie auf gegenseitigen Beistand bei Störungen des Handels geeinigt. Zur gleichen Zeit traten jedoch neue Komplikationen im Verhältnis Bremens zu Oldenburg auf, denn Graf Anton Günther hatte beim Kaiser das Recht auf Erhebung eines Weserzolls beantragt. Das oldenburgische Zollprivileg wurde zwar erst 1623 bestätigt, doch sollte es zwei Jahrhunderte gültig bleiben.
Die Anzahl der ausgestellten Seepässe variierte daher erheblich, je nach politischer Großwetterlage und Reiseziel. So wurden im Jahr 1600 allein 78 Pässe ausgefertigt, zwei Jahre später noch 57. 1620 sind offenbar nur 13 Pässe benötigt worden, doch im Jahr darauf gleich wieder 55. Dabei fiel wohl weniger der gerade ausgebrochene 30jährige Krieg ins Gewicht, der Bremen erst einige Jahre später direkt berührte, als vielmehr der neue Konflikt mit dem Grafen von Oldenburg um den Weserzoll.