Beerdigungen in Bremen von 1634 -1811

In Bremen hat es vor 1811 in der Regel keine Sterbeeinträge in den Kirchenbüchern gegeben. Dazu nachfolgend ein Auszug aus dem Heft 11 Blätter der Maus, S.11:

Eine besondere Bewandtnis hat es mit der Überlieferung der Beerdigungsfälle in den Kirchspielen der Stadt Bremen. Im Gegensatz zu den Landkirchengemeinden sind in Bremen-Stadt Sterbe- oder Beerdigungsregister in der Regel nicht geführt worden, sondern ausschließlich Rechnungsbücher. Gründe hierfür mögen gewesen sein, dass die Bestattungen für gewöhnlich ohne Anwesenheit eines Geistlichen erfolgten. Daher entstanden auch keine Sterberegister zur Eintragung entsprechender Amtshandlungen, wie dies der Fall war bei den Taufen und Heiraten bzw. Proklamationen. Die einzelnen Kirchengemeinden interessierte bei Sterbefällen nur die Einnahmen für die Öffnung von Gräbern u. sonstige Leistungen für Beerdigungen.

Die Nennung des Zeitpunktes der Eröffnung der Gräber und der jeweils vereinnahmten Gebühr sind die wichtigste Überlieferung für Sterbefälle im genannten Zeitraum. Die Angaben darin sind eher dürftig.

Genannt ist zumeist nur der Name des Mannes/Haushaltsvorstands, ganz gleich, ob er selbst gestorben war, oder Frau bzw. Kind, wobei in diesen Fällen entweder der Zusatz "Frau" oder "Kind" vermerkt wurde, jeweils ohne Angabe der Vornamen bzw. Geburtsnamen der Ehefrauen.

Mehr Details im oben genannten Heft.

Die Indexierung wurde aus einer bereits existierenden Transkribierung rekonstruiert und enthält Lücken und vermutlich einige Fehler. Sollten Sie solche Fehler entdecken, so teilen Sie diese bitte an archiv@die-maus-bremen.de mit, damit Korrekturen vorgenommen werden können.