Kirchenbücher

Die ältesten erhaltenen bremischen Kirchenbücher sind die 1581 begonnenen Tauf- und Aufgebotsbücher der Pfarre St. Ansgarii sowie das 1583 einsetzende Taufbuch der Pfarre Unser Lieben Frauen. Der Ratsbeschluss vom 8. September 1639 machte allen Kirchengemeinden die Führung von Kirchenbüchern zur Pflicht.

In den Jahren 1925 bis 1935 wurden die Kirchenbücher im Staatsarchiv Bremen deponiert. Die Zunahme des Luftkriegs im 2. Weltkrieg veranlasste die Auslagerung der Kirchenbücher an einen Auslagerungsort in Mitteldeutschland. Von dort wurden sie 1945 als Beutegut in die Sowjetunion verbracht. In der Folgezeit verblieb der größere Teil des Kirchenbuchbestandes im Gewahrsam der Sowjetunion, der kleinere Teil wurde der Staatlichen Archivverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik übergeben und im Deutschen Zentralarchiv der DDR eingelagert. Langjährige Bemühungen um die Rückführung des verschleppten Kirchenbuchbestandes führten erst nach geänderten politischen Konstellationen in der DDR und der Sowjetunion zum Erfolg. Aus der DDR kehrten die zurückgehaltenen Kirchenbücher 1987 und aus der Sowjetunion 1990 zurück. Bei der Sichtung der zurück gekommenen Kirchenbücher ergab sich, dass in der Überlieferung einiger Kirchengemeinden nach wie vor Kirchenbücher vermisst werden, die einstweilen als verschollen gelten müssen.

Quelle: Staatsarchiv Bremen

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