Erläuterungen zum Bremer Zivilstandsreg. von 1811 – 1875

Die zivile Beurkundung von Geburten, Heiraten und  Sterbefällen wurde in der Zeit der französischen Besetzung Bremens von der damaligen – französischen - Regierung eingeführt. Mit Wirkung vom 20.08.1811 wurde das Anlegen von Zivilstandsregistern vorgeschrieben, in denen Geburten, Heiraten und Sterbefälle zu beurkunden waren. Sie wurden auch nach der Befreiung Bremens im Jahre1813 beibehalten und bis zum 31.12.1875 mit Einführung der Standesämter weitergeführt.

Das alphabetische Verzeichnis zu den Sterbefällen, im Original geordnet nach Anfangsbuchstaben der Namen und in chronologischer Reihenfolge, wurde in den letzten Jahren abgeschrieben, um die Suchmöglichkeiten zu verbessern. Mit der Veröffentlichung an dieser Stelle und ausgestattet mit einem Suchprogramm, ist dieses Ziel optimal erreicht.