Auszug aus "Geschichte der Kirchenbücher"

Blätter der MAUS Heft 11
Karl Schulz

Eine besondere Entwicklung hat die Führung der Kirchenbücher beim St. Petri-Dom genommen. Der Dom war 1561 nach der Vertreibung des Predigers Hardenberg geschlossen worden. (Der Rat der Stadt hatte sich der evang. reformierten Glaubensrichtung zugewandt.) Wiedereröffnet wurde der Dom erst am 23. September 1638 durch Erzbischoff Friedrich, um der immer mehr angewachsenen lutherischen Bevölkerung (durch Zuwanderung aus dem Umland) eine angemessene lutherisch-orthodoxe Religionsausübung zu ermöglichen. Der daraus entstandene Konflikt mit dem Rat wurde im Stader Vergleich vom 4. Oktober 1639 beigelegt. Der Rat stimmte nunmehr der freien Ausübung des lutherischen Gottesdienstes im Dom zu. Die Lutheraner blieben jedoch wie bisher in die reformierten Kirchspiele ihres Wohnsitzes eingepfarrt, deren Predigern allein auch die Proklamation und Trauung der Lutheraner zustand. Nur die Taufen durften von den Dompredigern vollzogen und in die Taufregister eingetragen werden. Die Eintragungen beginnen mit dem Jahre 1642. Das erst 1710 einsetzende Heiratsregister verzeichnete entsprechend der im Stader Vergleich von 1639 getroffenen Regelung keine Heiraten von bremischen Lutheranern, sondern nur von Personen in schwedischen, später hannoverschen Diensten sowie von Bediensteten des Doms und von auswärtigen Personen.