Standesamtsregister

Standesamtsregister, Geburtseintrag
Qu. Staatsarchiv Bremen

Seit 1876 wird jede Geburt, jede Heirat und jeder Sterbefall in den Personenstandsbüchern der Standesämter registriert.

Mit der Änderung des Personenstandsgesetzes zum 1. Januar 2009 wurden Fristen eingeführt, nach denen die Personenstandsregister geschlossen und an die jeweils zuständigen Archive übergeben werden. Es gelten danach folgende Fristen:

  • Geburtenregister 110 Jahre
  • Heiratsregister 80 Jahre
  • Sterberegister 30 Jahre
Standesamtsregister, Heiratseintrag
Qu. Staatsarchiv Bremen

Damit stehen jetzt die älteren Standesamtsunterlagen für die Familienforschung zur Verfügung.

In Zusammenarbeit der MAUS mit den zuständigen Archiven werden diese Standesamtsregister nach und nach in die Registerdatenbank übertragen und im Internet, je nach Vereinbarung mit den Archiven, für alle oder nur für Mitglieder zur Verfügung gestellt.

Standesamtsregister, Sterbeeintrag
Qu. Staatsarchiv Bremen

Mit der in der Datenbank angegebenen Register-Nr. können Kopien der Standesamtseinträge beim zuständigen Archiv angefordert werden (gebührenpflichtig).

Dazu sollten folgende Angaben gemacht werden:

  • Name der gesuchten Person
  • Art des Eintrags (Geburt, Heirat, Sterbefall)
  • Registernummer / Jahr
  • Standesamt