Personenstandsregister nach 1875

Standesamtsregister, Geburtseintrag
Quelle: Staatsarchiv Bremen

In Zusammenarbeit mit dem Staatsarchiv wurde von einer großen Gruppe von MAUS-Mitgliedern zunächst dieses alphabetische Verzeichnis zu den Standesamtsbüchern erstellt, um die Suche nach bestimmten Personen zu vereinfachen. Hat man den gesuchten Namen gefunden und angeklickt, erscheinen die Details zu dem Eintrag, u. a. das entsprechende Standesamt und die Registernummer, die man sich merken sollte, bevor man die Arcinsys-Signatur anklickt. Mit diesem Klick befindet man sich direkt in dem Standesamtsbuch, in dem der Eintrag unter der Registernummer zu finden ist. Zu beachten ist, dass sich bei kleinen Standesämtern mitunter mehrere Jahrgänge in einem Buch befinden.

Standesamtsregister, Heiratseintrag
Quelle: Staatsarchiv Bremen

Seit 1876 wird jede Geburt, jede Heirat und jeder Sterbefall in den Personenstandsbüchern der Standesämter registriert. Mit der Änderung des Personenstandsgesetzes zum 1. Januar 2009 wurden Fristen eingeführt, nach denen die Personenstandsregister geschlossen und an die jeweils zuständigen Archive übergeben werden. Es gelten danach folgende Fristen:
- Geburtenregister 110 Jahre
- Heiratsregister 80 Jahre
- Sterberegister 30 Jahre