Der allgemeine Bürger-Eid der Stadt Bremen

(1815–1904)

Bremer Bürgereid von 1805 auf den Namen Michael Kommer
Quelle: Wikipedia

Ich will dem Rat gehorsam sein und niemals gegen den Rat tun, auch in allen Nöten und Gefahren, die dieser guten Stadt nun und zukünftig bevorstehen und begegnen mögen, dem Rat, auch gemeiner Stadt und Bürgerschaft, treu und hold sein; Ich will auch zu keinem Aufruhr Ursache geben, noch mich dazu versellschaften; Sondern wo ich (von) Aufruhr oder sonst ähnliche Praktiken oder heimliche (n) Anschläge (n) gegen diese gute Stadt erfahre, will ich (das) dem Rat treulich vermelden, und (ein)halten (die Gesetze auf der Tafel) Tafel und (im) Buch, mit der Eintracht, also die der Rat und (die) ganze Gemeinde (beschlossen und beschworen) haben.

Bremer Bürgereid von 1840 auf den Namen Carl Kommer
Quelle: Wikipedia

Ich will recht Zölle und Steuern (zahlen), auch recht konsumieren, solange solch ein Verbrauch mit Gefallen eines ehrenfesten Rates und der Bürgerschaft, im Gebrauch bleibt; Meinem Hauptmann und Rottmeister, auch anderen des Rates Befehlshabern, gebührenden Gehorsam leisten; und will also zum Besten des Rates und der Stadtgemeinde streben und fördern, dagegen ihren Schaden und Nachteil abwehren und abkehren nach all' meinem Vermögen. Dieser Besitz(nachweis), mit dem ich vor einem ehrenfesten Rat erscheine, das ist mein eigen, dasselbe will ich nicht verringern, sondern nach bestem Vermögen verbessern: So wahr mir Gott helfe!